Das Chaos der Datenschützer

Aus aktuellem Anlass eine kurze Bemerkung zu unseren Datenschützern. Hintergrund ist der am 8. Dezember durch den Düsseldorfer Kreis gefasste Beschluss, „das direkte Einbinden von Social-Plug-ins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter“ als unzulässig zu erklären.

„Hinreichende Information“

Nein, falsch. Der Einsatz ist dann verboten, wenn dies „ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und –nutzer“ erfolgt, „ohne Ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden“. So ist es vollständig.

Was bedeutet aber nun diese Formulierung in der Praxis? Wann wurde ein Nutzer „hinreichend“ informiert und wie soll ein Website-Betreiber dem Anwender die Möglichkeit bieten, dies zu unterbinden? Noch ist nicht einmal klar, welche Daten an Facebook und Co. übermittelt werden. Wie soll ausgerechnet der Webmaster dies unterbinden?

Juristisches Chaos

Die Aufsichtsbehörden übertragen damit die Verantwortung vollständig auf den Seitenbetreiber (mit Facebook oder anderen Datensammlern sich anzulegen wäre ja schwieriger). „In Deutschland ansässige Unternehmen“ hätten „eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots“. So leicht kann man es sich auch machen. Social-Plugins sind also nach dem Beschluss nur dann einsetzbar, wenn zuvor vom Besucher des Internetauftritts eine Erklärung eingeholt wird, die der Verarbeitung der Daten durch den Betreiber des sozialen Netzwerks zustimmt.

Die Abmahnwelle rollt

Mit dieser Ausrichtung ist – wieder einmal – einer Abmahnwelle von juristischen „Spezialisten“ Tür und Tor geöffnet. Ohne damit dem Anwender zu helfen. In der Praxis bedeutet dies, dass bis zu einer weiteren Klärung oder Abänderung jeder Seitenbetreiber seine Social-PlugIns entfernen müsste, da die geforderte Erklärung des Nutzers technisch nicht machbar ist. Sollte sich die juristische Situation ändern, so müssten alle Seitenerweiterungen wieder implementiert werden. So kann man auch Arbeitsplätze schaffen.

Denn sie wissen nicht was sie tun

Anstatt mit Sorgfalt eine – zumindest deutschlandweit – geltende Datenschutzlinie festzulegen und diese Facebook und Google zur Pflicht zu machen, treibt man nun die Masse an Internetauftritten in die juristische Klemme. Wie viele Webseiten kleiner Unternehmen, die sich mühsam dem Thema Social Networking genähert haben, müssen nun umprogrammiert werden? Und ja, jetzt gleich! Unfassbar!

 


Teile diesen Artikel

Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*