Apple: Konkurrenzangst oder Größenwahn?
Die Begründung von Apple zur Einstweiligen Verfügung gegen Samsung und dessen Galaxy Tab 10.1 (siehe Blogeintrag) ist mehr als verwunderlich. So wird da vom iPad von einem schützenwerten „Kultobjekt“ geschrieben, dessen „innovativen Stil“ Apple wie folgt beschreibt:
- „(i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken
- (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts bedeckt
- (iii) eine sichtbare Metalleinfassung um die flache, klare Oberfläche
- (iv) ein Display, das unter der klaren Oberfläche zentriert ist
- (v) unter der klaren Oberfläche deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und
- (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.“
Details zur gerichtlichen Auseinandersetzung sowie einen Download des Antrags zur Einstweiligen Verfügung gibt es bei Chip.de.
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